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   BVerwG, 16.02.2017 - 5 B 57.16   

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https://dejure.org/2017,5383
BVerwG, 16.02.2017 - 5 B 57.16 (https://dejure.org/2017,5383)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.2017 - 5 B 57.16 (https://dejure.org/2017,5383)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 5 B 57.16 (https://dejure.org/2017,5383)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezuschussung einer dritten Ausbildung nach der zum staatlich geprüften Sozialassistenten sowie dem zum staatlich anerkannten Erzieher

  • rechtsportal.de

    BAföG § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 5
    Bezuschussung einer dritten Ausbildung nach der zum staatlich geprüften Sozialassistenten sowie dem zum staatlich anerkannten Erzieher

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 5 B 57.16
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann in Fällen, in denen eine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision gegen diese Entscheidung nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser tragenden Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (BVerwG, Beschlüsse vom 17. April 1985 - 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 53, vom 24. Mai 2007 - 4 BN 16.07 u.a. - BauR 2007, 2041, vom 2. Dezember 2008 - 5 B 60.08 - juris Rn. 3 und vom 17. Juni 2013 - 5 B 10.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 5 B 57.16
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann in Fällen, in denen eine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision gegen diese Entscheidung nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser tragenden Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (BVerwG, Beschlüsse vom 17. April 1985 - 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 53, vom 24. Mai 2007 - 4 BN 16.07 u.a. - BauR 2007, 2041, vom 2. Dezember 2008 - 5 B 60.08 - juris Rn. 3 und vom 17. Juni 2013 - 5 B 10.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 11.08.2006 - 1 B 105.06

    Hinreichende Bezeichnung der Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung bei der

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 5 B 57.16
    Eine den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an eine Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache genügende Begründung setzt unter anderem die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - Buchholz 442.066 § 78 TKG Nr. 1, vom 11. August 2006 - 1 B 105.06 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 20 und vom 14. Januar 2013 - 5 B 99.12 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 14.01.2013 - 5 B 99.12

    Dienen der Eigenheimzulage auch zur Aufbringung der Belastung i.S.d. § 7 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 5 B 57.16
    Eine den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an eine Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache genügende Begründung setzt unter anderem die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - Buchholz 442.066 § 78 TKG Nr. 1, vom 11. August 2006 - 1 B 105.06 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 20 und vom 14. Januar 2013 - 5 B 99.12 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 02.12.2008 - 5 B 60.08

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Zulassung der Revision gegen

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 5 B 57.16
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann in Fällen, in denen eine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision gegen diese Entscheidung nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser tragenden Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (BVerwG, Beschlüsse vom 17. April 1985 - 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 53, vom 24. Mai 2007 - 4 BN 16.07 u.a. - BauR 2007, 2041, vom 2. Dezember 2008 - 5 B 60.08 - juris Rn. 3 und vom 17. Juni 2013 - 5 B 10.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.06.2013 - 5 B 10.13

    Klärungsbedürftigkeit der Frage eines Entschädigungsanspruchs für einen

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 5 B 57.16
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann in Fällen, in denen eine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision gegen diese Entscheidung nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser tragenden Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (BVerwG, Beschlüsse vom 17. April 1985 - 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 53, vom 24. Mai 2007 - 4 BN 16.07 u.a. - BauR 2007, 2041, vom 2. Dezember 2008 - 5 B 60.08 - juris Rn. 3 und vom 17. Juni 2013 - 5 B 10.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    Dies folgt bereits daraus, dass in Fällen, in denen eine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, die Rüge von Verfahrensfehlern nur dann Erfolg haben kann, wenn hinsichtlich jeder dieser tragenden Gründe ein Verfahrensfehler geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2017 - 5 B 57.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:160217B5B57.16.0] - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 01.12.2020 - 15 A 10/19

    Entfernung eines Polizeivollzugsbeamten aus dem Dienst bei Vorliegen eines

    Eine Untersuchung am ersten Termin wurde der Klägerin im Wege der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Halle vom 16.02.2016 (5 B 57/16) untersagt.

    Für die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die von der Klägerin vorgelegten Vorgänge des Disziplinarverfahrens und der Grundakte und Teilakte Gesundheit der Personalakte der Klägerin über den Beklagten, auf die beigezogenen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Halle zu den Aktenzeichen 122 Js 13385/16, 122 Js 18519/16, 122 Js 18490/16, 122 Js 29109/16, 122 Js 66388/16 und 122 Js 5052/17 sowie bei dem Landegericht Magdeburg zu dem Aktenzeichen 259 UJs 32554/17 sowie auf die beigezogene Akten der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Halle zu den Aktenzeichen 5 B 28/16 HAL, 5 B 57/16 HAL, 5 B 169/16 HAL, 5 B 320/16 HAL, 5 B 451/16 HAL, 5 A 452/16 HAL, 5 B 467/16 HAL und 5 B 468/16 HAL sowie auf die beigezogenen Akten des Verfahrens vor dem Amtsgericht Halle zu dem Aktenzeichen 98 C 504/17 Bezug genommen.

  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 1 A 388/16

    Ausbildungsförderung; zweiter Bildungsweg; dritte Ausbildung

    Denn eine Förderung ist danach nicht möglich, wenn der Kläger bereits vor Aufnahme seines Studiums zwei berufsqualifizierende Ausbildungen abgeschlossen hat (BVerwG, Beschl. v. 16. Februar 2017 - 5 B 57.16 -, juris Rn. 8).
  • VG Würzburg, 23.07.2020 - W 3 K 20.337

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Aufnahme eines Lehramtsstudiums nach

    Die Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes steht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 16.2.2017 - 5 B 57/16 - juris Rn. 7) in diametralem Gegensatz.
  • VG München, 17.02.2020 - M 15 E 20.217

    Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung für Studium der Humanmedizin

    Wenn ein Student vor Aufnahme seines Studiums bereits zwei berufsqualifizierende Ausbildungen abgeschlossen hat, ist eine Förderung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BAföG nicht möglich (BVerwG, B.v. 16.2.2017 - 5 B 57.16 - juris Rn. 8).
  • VG Würzburg, 11.04.2018 - W 3 K 17.533

    Voraussetzungen der Förderung einer weiteren Ausbildung nach zwei bereits

    Wenn ein Student vor Aufnahme seines Studiums bereits zwei berufsqualifizierende Ausbildungen abgeschlossen hat, ist eine Förderung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BAföG nicht möglich (BVerwG, B.v. 16.2.2017 - 5 B 57.16 - juris Rn. 8 - gleiche Fallkonstellation wie vorliegend - OVG Bautzen, U.v. 14.9.2017 - 1 A 388/16 - juris Rn. 18).
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